PREISE & KRANKENKASSE
Für eine Medizinische Massage benötigen Sie in der Regel keine ärztliche Verordnung, da die Abrechnung nicht über die gesetzliche Grundversicherung (KVG) läuft. Stattdessen wird diese Therapieform von den meisten Schweizer Krankenkassen über die Freiwillige Zusatzversicherung für Komplementärmedizin anteilig übernommen.
Wie funktioniert die Abrechnung über die Zusatzversicherung?
- Anerkennung durch Krankenkassen-Labels: Damit die Krankenkasse die Kosten übernimmt, muss der Therapeut bei den entsprechenden Prüfstellen registriert sein. Unsere Therapeuten sind in der Regel über Labels wie EMR (ErfahrungsMedizinisches Register) oder ASCA anerkannt.
- Kostenbeteiligung: Je nach Ihrer persönlichen Police übernimmt Ihre Zusatzversicherung 70 % bis 90 % der Behandlungskosten.
- Kein Abzug von der Franchise: Leistungen aus der Zusatzversicherung sind völlig unabhängig von Ihrer ordentlichen Franchise der Grundversicherung. Sie zahlen lediglich den prozentualen Selbstbehalt Ihrer Zusatzversicherung.
- Direktabrechnung (Rückforderungsbeleg): Sie bezahlen die Behandlung zunächst bei uns in der Praxis. Im Anschluss erhalten Sie von uns einen standardisierten Rückforderungsbeleg (oft per QR-Rechnung oder Rückforderungsformular), den Sie einfach an Ihre Krankenkasse zur Rückerstattung weiterleiten.
Wichtiger Tipp vor der ersten Behandlung: Da jede Krankenkasse und jedes Versicherungsmodell (z. B. Helsana, Sanitas, CSS, Swica) individuelle Leistungen hat, empfehlen wir Ihnen dringend, vor der ersten Sitzung kurz bei Ihrer Zusatzversicherung anzurufen. Fragen Sie einfach nach, ob die Methode "Medizinische Massage" bei einem EMR- oder ASCA-anerkannten Therapeuten in Ihrem Vertrag abgedeckt ist.
Behandlung als Selbstzahler
Sie besitzen keine Zusatzversicherung? Kein Problem. Sie können alle unsere Massagen selbstverständlich auch als Privatleistung in Anspruch nehmen, um Ihrem Körper etwas Gutes zu tun und Verspannungen effektiv zu lösen.
Damit Ihre Physiotherapie über die Krankenkasse abgerechnet werden kann, benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese kann von Ihrem Hausarzt, einem Spezialärzt oder im Spital ausgestellt werden.
Sobald diese Verordnung vorliegt, übernimmt die gesetzliche Grundversicherung (KVG) die Kosten für Ihre Behandlung.
Die wichtigsten Fakten zur Abrechnung
- Abrechnung nach Tarifsystem (Tarifpool): Die Abrechnung erfolgt in der Schweiz über ein gesetzlich festgelegtes Punktesystem. Jede physiotherapeutische Sitzung (z. B. Pauschale für Einzeltherapie, aufwendige Therapie oder Lymphdrainage) hat eine bestimmte Punktzahl, die mit dem kantonalen Taxpunktwert verrechnet wird.
- Franchise und Selbstbehalt: Wie bei allen Leistungen der Grundversicherung zahlen Sie als Patient Ihren gewählten Anteil:
- Franchise: Haben Sie Ihre jährliche Franchise noch nicht erreicht, stellt Ihnen die Krankenkasse den Betrag in Rechnung.
- Selbstbehalt: Wenn die Franchise erreicht ist, übernimmt die Kasse 90 % der Kosten. Sie zahlen lediglich den gesetzlichen Selbstbehalt von 10 % (bis zum jährlichen Höchstbetrag).
- Gültigkeit der Verordnung: Eine ärztliche Verordnung ist ab Ausstellungsdatum 5 Wochen gültig. Innerhalb dieser Zeit muss die erste Physiotherapie-Sitzung stattfinden.
- Anzahl der Sitzungen: Eine Verordnung umfasst in der Regel maximal 9 Sitzungen. Sollten Sie danach weitere Therapien benötigen, kann der Arzt eine Folgeverordnung ausstellen.
Was passiert bei Unfällen oder Invalidität (UVG / IV)?
- Unfall (UVG): Wenn Ihre Beschwerden die Folge eines Unfalls sind und Sie die Physiotherapie über die Unfallversicherung (z. B. SUVA) anmelden, werden die Kosten in der Regel zu 100 % übernommen – hier entfallen Franchise und Selbstbehalt für Sie.
- Invalidenversicherung (IV): Bei Geburtsgebrechen oder von der IV anerkannten Leiden übernimmt die Invalidenversicherung die Kosten komplett.
Sie möchten als Selbstzahler kommen? Natürlich können Sie alle unsere Leistungen auch ohne ärztliche Verordnung als Privatperson in Anspruch nehmen (z. B. für präventives Training oder Massagen). In diesem Fall tragen Sie die Kosten selbst.
Sie möchten etwas für Ihre Gesundheit tun, haben aber aktuell keine ärztliche Verordnung? Oder Sie möchten unabhängig von den Vorgaben der Krankenkassen präventiv an Ihrer Fitness und Schmerzfreiheit arbeiten?
In unserer Praxis können Sie alle therapeutischen Leistungen – von der Physiotherapie über die Medizinische Trainingstherapie (MTT) bis hin zur Medizinischen Massage – komplett als Selbstzahler (Privatzahler) in Anspruch nehmen.
Die wichtigsten Richtlinien für Selbstzahler in der Schweiz
Wenn Sie sich entscheiden, die Therapiekosten selbst zu tragen, gelten in der Schweiz folgende Rahmenbedingungen:
- Keine ärztliche Verordnung notwendig: Sie können direkt einen Termin mit uns vereinbaren. Es ist kein vorheriger Besuch beim Hausarzt oder Spezialisten erforderlich.
- Diagnostik & Sicherheit: Auch ohne ärztliche Verordnung führen wir beim ersten Termin eine genaue physiotherapeutische Befunderhebung durch. Sollten wir Anzeichen finden, die medizinisch abgeklärt werden müssen, verweisen wir Sie zu Ihrer Sicherheit an einen Arzt.
- Keine Abrechnung über die Grundversicherung (KVG): Die obligatorische Schweizer Grundversicherung übernimmt Kosten für Physiotherapie strikt nur mit einer gültigen ärztlichen Verordnung. Nachträglich eingereichte Rechnungen ohne Verordnung werden von den Kassen abgelehnt.
- Zusatzversicherung (VVG) bei Massagen: Wenn Sie eine Medizinische Massage als Selbstzahler buchen, können Sie die Rechnung im Nachgang bei Ihrer Zusatzversicherung für Komplementärmedizin einreichen. Da unsere Therapeuten [EMR / ASCA] anerkannt sind, erstatten viele Kassen je nach Versicherungspolice einen Großteil der Kosten zurück.
- Transparente Preise: Vor Beginn der Therapie informieren wir Sie offen über die anfallenden Kosten pro Sitzung (Tarif nach Zeitaufwand). Die Bezahlung erfolgt unkompliziert direkt vor Ort oder per Rechnung.
Ihre Vorteile als Selbstzahler
- Keine Wartezeiten: Sie erhalten oft schneller einen Termin, da wir nicht an die strengen 5-Wochen-Fristen einer ärztlichen Verordnung gebunden sind.
- Individuelle Therapiedauer: Wir sind nicht an die standardisierte Sitzungsanzahl (meist 9 Sitzungen pro Verordnung) gebunden. Sie bestimmen gemeinsam mit uns, wie lange und wie oft die Therapie für Ihren Körper sinnvoll ist.
- Fokus auf Prävention: Sie müssen nicht erst Schmerzen haben. Nutzen Sie unsere Expertise, um Verletzungen vorzubeugen, Ihre Haltung zu verbessern oder gezielt Muskeln aufzubauen.
Haben Sie Fragen zu unseren Privattarifen? Wir beraten Sie gerne telefonisch oder direkt vor Ort über die Kosten der einzelnen Behandlungsmethoden. Tun Sie Ihrem Körper etwas Gutes – ganz flexibel und unkompliziert.
Liebe Patientin, lieber Patient
Wir freuen uns, Sie auf Ihrem Weg zur Genesung zu begleiten! Damit bei der Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse oder Unfallversicherung alles reibungslos läuft, bittet das Schweizer Gesetz (KVG) um die Einhaltung bestimmter Regeln.
Hier haben wir die wichtigsten Punkte rund um Ihre ärztliche Verordnung kompakt für Sie zusammengefasst:
- Die 5-Wochen-Frist (Sehr wichtig!)
Eine ärztliche Verordnung ist ab dem Ausstellungsdatum des Arztes maximal 5 Wochen gültig. Innerhalb dieser Frist muss die erste Behandlung bei uns stattgefunden haben.
- Tipp: Melden Sie sich am besten sofort nach dem Arztbesuch bei uns, damit wir rechtzeitig einen Termin für Sie finden. Nach Ablauf der 5 Wochen verfällt die Verordnung und die Krankenkasse darf die Kosten ablehnen.
- Anzahl der Behandlungen
Eine Verordnung umfasst in der Regel maximal 9 Sitzungen. Sollten Sie nach Ablauf dieser 9 Termine weitere Physiotherapie benötigen, stellt Ihnen Ihr behandelnder Arzt bei medizinischer Notwendigkeit eine Folgeverordnung aus.
- Langzeit-Garantie (Kostengutsprache)
Ab der 4. Verordnung (bzw. ab der 36. Sitzung) innerhalb desselben Krankheitsfalles muss vorab eine Kostengutsprache bei Ihrer Krankenkasse eingeholt werden. Hierbei unterstützt Sie Ihr Arzt.
- Kostenübernahme (Grundversicherung vs. Unfall)
- Krankheit (KVG): Die Kosten werden von der obligatorischen Grundversicherung übernommen. Es fallen die gesetzliche Franchise und der Selbstbehalt von 10 % für Sie an.
- Unfall (UVG): Wenn die Behandlung über die Unfallversicherung (z. B. Suva) läuft, werden die Kosten in der Regel zu 100 % übernommen (ohne Franchise und Selbstbehalt). Bitte bringen Sie uns hierfür Ihre Schadennummer und das Unfalldatum mit.
- Termine absagen / verschieben
Sollten Sie einen Termin einmal nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte mindestens 24 Stunden vorher ab (telefonisch oder per E-Mail).
- Bitte beachten Sie: Zu spät oder nicht abgesagte Termine können nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden und müssen wir Ihnen leider privat in Rechnung stellen.
Checkliste für Ihren ersten Termin:
Bitte bringen Sie Folgendes zu Ihrer ersten Behandlung mit:
- [ ] Die ärztliche Physiotherapie-Verordnung (falls nicht bereits elektronisch an uns übermittelt)
- [ ] Ihre Krankenkassen-Karte bzw. die Details Ihrer Unfallversicherung (inkl. Schadennummer)
- [ ] Relevante medizinische Berichte, Röntgen- oder MRT-Bilder (falls vorhanden)
- [ ] Bequeme Kleidung
Haben Sie Fragen? Das Schweizer Gesundheitssystem kann manchmal kompliziert sein. Sprechen Sie uns bei Unklarheiten ungeniert an – wir helfen Ihnen gerne weiter!